Sie haben Ihre Marke verkauft oder möchten sie von sich als Privatperson auf Ihr Unternehmen übertragen? Vielleicht haben Sie eine Marke gekauft, vielleicht zusammen mit einem Unternehmen, oder Sie haben sie geerbt oder anderweitig übertragen bekommen?
Haben Sie Ihre Marke vor etwa 10 Jahren in der Schweiz angemeldet oder schon einmal erneuert? Dann ist es jetzt Zeit für eine Verlängerung Ihrer Marke.
Sie haben Ihre Marke vor ca. 10 Jahren in Großbritannien angemeldet oder bereits verlängert? Dann ist es jetzt an der Zeit, Ihre Marke zu verlängern. Wenn Sie damals eine Unionsmarke beim EUIPO angemeldet haben, wurde infolge des Brexit in Großbritannien eine identische Marke geschaffen und beim britischen Markenamt (UKIPO) registriert.
Nach der Eintragung einer neuen Marke durch das DPMA ist die Veröffentlichung der Marke der Beginn der dreimonatigen Widerspruchsfrist. Innerhalb dieser Frist sind Inhaber älterer Rechte berechtigt, gegen die Neueintragung Widerspruch einzulegen. Grundlage des Widerspruchs können verschiedene Schutzrechte sein, z.B. ältere Marken, Unternehmenskennzeichen oder Benutzungsmarken. Entscheidend für den Erfolg des Widerspruchs ist zum einen die Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen und zum anderen die Priorität des Schutzrechts, das Grundlage des Widerspruchs ist.
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